Befahrungsregeln auf dem Doubs für Kanus und Kayaks
Ab 1. Juni 2010 gilt folgende Regelung für den Doubs auf dem Abschnitt Clairbief - Grenze bei La Motte. Beträgt der Wasserstand des Pegels in Occourt um 16.00 Uhr des Vortages mindestens 6m3/s, ist Kanu fahren für die nächsten 24h erlaubt. Diese Regelung gilt nur für den Schweizer Abschnitt des Doubs!
In der Schweiz darf der Doubs, wenn es vom Wasserstand her erlaubt ist, von morgens 10 bis abends um 18 Uhr befahren werden.
Auf dem Abschnitt Biaufond - Goumois - Clairbief gilt weiterhin die Französische Regelung welche von 11 - 15.00 Uhr mindestens 4m3/s beim Französischen Pegel in Goumois vorschreibt.
Übrigens: Die Befahrung des Doubs mit Rafts und Badebooten ist verboten! Badeboote und Luftmatratzen sind nur an den bekannten Badestellen erlaubt.
Link zur Informationsseite des Kantons Jura
https://www.jura.ch/DEN/ENV/Navigation/Navigation-sur-le-Doubs.html
Links zu den relevanten Pegeln
Schweizer Pegel Occourt
https://www.hydrodaten.admin.ch/de/2210.html
Schweizer Pegel Le Noirmont, la Goule
https://www.hydrodaten.admin.ch/de/2370.html
Französischer Pegel Goumois
https://www.rdbrmc.com/hydroreel2/station.php?codestation=29