Befahrungsregeln auf dem Doubs für Kanus und Kayaks
Ab 1. Juni 2010 gilt folgende Regelung für den Doubs auf dem Abschnitt Clairbief - Grenze bei La Motte. Beträgt der Wasserstand des Pegels in Occourt um 16.00 Uhr des Vortages mindestens 6m3/s, ist Kanu fahren für die nächsten 24h erlaubt. Diese Regelung gilt nur für den Schweizer Abschnitt des Doubs!
Von Biaufond - Clairbief gilt weiterhin die Französische Regelung welche von 11 - 15.00 Uhr mindestens 4m3/s beim Französischen Pegel in Goumois vorschreibt.
Übrigens: Die Befahrung des Doubs mit Rafts oder Badebooten ist verboten! Badeboote und Luftmatratzen sind nur an den bekannten Badestellen erlaubt.
Link zur Informationsseite des Kantons Jura
https://www.jura.ch/DEN/ENV/Navigation/Navigation-sur-le-Doubs.html
Links zu den relevanten Pegeln
Schweizer Pegel Occourt
https://www.hydrodaten.admin.ch/de/2210.html
Schweizer Pegel Le Noirmont, la Goule
https://www.hydrodaten.admin.ch/de/2370.html
Französischer Pegel Goumois
https://www.rdbrmc.com/hydroreel2/station.php?codestation=29